DATENSCHUTZERKLÄRUNG
§1 Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Adresse, Telefon-Nummer (Mobil/Festnetz-nummer); Bankverbindung (IBAN, BIC, Kreditinstitut und Konto-Inhaber) und weitere der Mitgliederverwaltung dienende Daten (Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) zum Vereinszweck.
§2 Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG und der EU-Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
$3 Die überlassenden personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung des Versammlungs- und Vereinsbetriebes, die üblichen Veröffentlichungen von veranstaltungsrelevanten Daten in der Presse (Falls Mitglied als Redner / veranstaltungsverantwortliche Personen auftreten und entsprechend genannt werden müssen). Eine Verarbeitung oder Nutzung (z.B. Übermittlung an Dritte) ist nicht zulässig.
§4 Alle personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
§5 Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: (a) das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, (b) das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, (c) das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, (d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, (e) das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO, (f) das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. Somit kann das Mitglied die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Das Mitglied kann den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Förderverein übermitteln. Es entstehen ihm dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die
Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Die Ausübung des Widerspruchsrechts
kann dazu führen, dass Leistungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr dem
entsprechenden Mitglied zur Verfügung stehen.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt,
sprechen Sie uns gern hierauf an.
§6 Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugten zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.